Im Allgemeinen gilt das Gebot, die Eltern mit Ehrfurcht zu behandeln und nicht an ihrem besonderen Platz zu sitzen; sie nicht beim Vornamen zu nennen, sondern Vater oder Mutter; Respektieren Sie ihre Worte und streiten Sie nicht mit ihnen auf die Art und Weise, wie Sie mit Freunden streiten, und es ist noch einfacher, nicht auf eine Weise über sie zu streiten, die ihre Würde verletzt. Die Mizwa erfordert auch, zu ihren Ehren aufzustehen, wenn sie eintreten oder gehen. Und wenn die Eltern ihre Kinder nicht dazu erzogen haben, bedeutet das, dass sie dadurch ihre Würde verletzt haben, und dann sind die Kinder davon ausgenommen. Obwohl es für die Eltern besser ist, ihren Kindern Bescheid zu sagen, wenn sie es für angebracht halten, zu ihren Ehren aufzustehen. In jedem Fall muss einer der Eltern, wenn er mit dem Kind in seinem Zimmer spricht, ihm zu Ehren stehen, bis es sich setzt. Wenn die Mutter oder der Vater das Haus ihrer verheirateten Kinder besucht, besteht die Mizwa darin, dass ihre Kinder aufstehen, um sie zu begrüßen, wenn sie ihr Haus betreten, und auch aufstehen, um sie zu begleiten, wenn sie sich von ihnen trennen. Generell gilt das Gebot, den Eltern keinen Kummer zu bereiten und sehr darauf zu achten, dass sie ihren Schlaf nicht stören. Wenn die Eltern jedoch darum bitten, dass sie geweckt werden, besteht die Mizwa darin, ihrem Wunsch nachzukommen. Das Verbot, seine Eltern zu schlagen, ist sehr streng, und von jemandem, der einen seiner Eltern vor Zeugen schlägt, die ihm vergeben, und ihnen Blut abnimmt, heißt es: „Und er schlug seinen Vater und seine Mutter zu Tode“ (Exodus 21:15). Und es gibt auch ein sehr strenges Verbot, einen der Eltern zu verfluchen, und über denjenigen, der vor Zeugen flucht, die es ihm erlaubt haben, heißt es: „Und wer seinen Vater und seine Mutter verflucht, wird mit Sicherheit sterben“ (2. Mose 21). :17). Derjenige, der dabei sündigt, sollte seine schreckliche Sünde sehr schnell bereuen und korrigieren, um Vergebung bitten und den beleidigten Elternteil versöhnen und sich ihm von nun an mit Respekt und Würde verhalten.