Das Kochhandwerk ist ein Handwerk, das darauf abzielt, Speisen durch Hitze zuzubereiten oder zu verfeinern. Die Grundregel der Schabbatgesetze besagt, dass es verboten ist, etwas Neues zu schaffen. Daher besteht das Verbot beim Kochen darin, lebendige Lebensmittel in gekochte Lebensmittel umzuwandeln. Und solange das Essen nicht vollständig gegart ist, ist es verboten, es weiter zu kochen. Wenn das Essen jedoch bereits gekocht ist, besteht kein Verbot, es zu erhitzen, da durch das Erhitzen keine neue Essenz darin entsteht. Und wann gilt das Essen als fertig gegart? Wenn es vor den Gästen serviert werden kann, ohne dass man sich dafür entschuldigen muss. Das Verbot, Wasser zu kochen, besteht darin, es von einem kalten in einen heißen Zustand zu überführen.