Es ist eine Mizwa, die Erlösung am einunddreißigsten Tag nach der Geburt durchzuführen. Das heißt, vier Wochen und zwei Tage nach der Geburt. Wenn die Geburt am Sonntag war, erfolgt die Einlösung nach vier Wochen am Dienstag. Wenn die Geburt an einem Donnerstag stattfand, ist die Einlösungszeit am Samstag. Da es jedoch verboten ist, die Einlösung am Samstag durchzuführen, wird sie auf Sonntag verschoben. Die Einlösung von fünf Münzen aus reinem Silber, deren Gesamtgewicht 85 Gramm beträgt. Eine Einlösung mit Gegenständen ab diesem Wert ist ebenfalls möglich, nicht jedoch mit Banknoten. Da der Preis für reines Silber schwankt, ändert sich auch der Wert der fünf Schekel. In den letzten Jahren lagen die Schwankungen zwischen einhundertfünfzig und dreihundert NIS. Der Vater schuldet die Erlösung, aber die Heiligkeit des Erstgeborenen hängt von der Mutter ab, da der Erstgeborene in dieser Angelegenheit „Peter Rahm“ ist. Ein Kind, das nach der Abtreibung eines Fötus geboren wurde, der ein Entwicklungsstadium erreicht hat, das über vierzig Tage nach der Befruchtung hinausgeht, ist von der Erstgeburtserlösung ausgenommen, da es sich nicht um ein durch Kaiserschnitt geborenes Erstgeborenes handelt, da das Erstgeborene von Ein Cohen und ein Levit werden nicht wie üblich im Mutterleib geboren, und der Erstgeborene eines Cohen oder Leviten ist ebenfalls von der Zahlung befreit.