Einem Juden ist der Handel mit Lebensmitteln verboten, deren Verzehr laut Thora verboten ist, wie zum Beispiel: Aas und Aas, Fleisch unreiner Tiere und Tiere, unreiner Fisch oder Ungeziefer. So wie es verboten ist, mit Lebensmitteln zu handeln, deren Verzehr laut Thora verboten ist, so ist es auch verboten, unreine Tiere für die Ernährung von Ausländern zu züchten. Es ist wahr, dass es zulässig ist, ein verbotenes Lebensmittel zu verkaufen, wenn einem Juden ein verbotenes Lebensmittel zugeteilt wurde, beispielsweise als dieser getötet wurde, oder dass er eine Falle für reine Tiere stellte und ein unreines Tier darin gefangen wurde an einen Nichtjuden.