In der Thora heißt es: „Und ein Mensch, der seinen Mitmenschen verstümmelt, wie er es getan hat, so wird er ihm auch antun. Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn.“ “ (3. Mose 24:19-20). Die Weisen interpretierten, dass der Schädiger einen Betrag zahlen sollte, der dem Wert des Auges oder Zahns entspricht. Daraus lässt sich übrigens etwas über die Beziehung zwischen der geschriebenen Thora und der mündlichen Thora lernen. Die geschriebene Thora legt den Grundsatz fest, dass es angemessen ist, den Übeltäter entsprechend zu bestrafen. Und die mündliche Thora interpretiert das Prinzip auf präzise und nützliche Weise. Die Schadensberechnung umfasst fünf Komponenten: a) Schaden – der Wert des Auges oder Beins. b) Trauer – der Wert des Leidens. C) Heilung – die Zahlung an den Arzt und Medikamente. d) Sabbat – die Arbeitstage, die er verloren hat. e) Scham – Entschädigung für die Scham, die er empfand, als er gedemütigt und geschlagen wurde.