Schabbat und Feiertage - Schabbat und Feiertage --

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Die Weisen verboten, mit den Händen Dinge zu schütteln, die nicht zum Sitzen geeignet sind, und auf jeden Fall trennt (schließt) ein Mensch sie aus seinem Geist aus. Es gibt zwei Gründe für das Verbot: a) Um den Charakter des Schabbats als heiligen und erholsamen Tag aufrechtzuerhalten, einschließlich der Tatsache, dass die Hände auch von der Beschäftigung mit Dingen, die nichts mit dem Schabbat zu tun haben, ausgeruht werden sollten. b) Eine Einschränkung der Verbote besteht darin, dass, wenn eine Person Gegenstände wie Sand schüttelt, die Befürchtung besteht, dass sie diese im öffentlichen Bereich schüttelt oder mit ihnen arbeitet. Es gibt verschiedene Arten von Muktsa: a) „Muktsa wegen seines Körpers“, wir meinen etwas, das für keinerlei Verwendung am Schabbat geeignet ist. Einschließlich Steine, Kies, Sand, Laub und andere Arten von Abfällen. b) „Wegen fehlender Tasche zugeteilt“, d. h. wertvolle Gegenstände, die aufgrund ihrer Bedeutung nicht für andere Zwecke verwendet werden können, wie z. B. Banknoten, Handelspapiere und Kreditkarten. c) „Eine Basis für die verbotene Sache“, das heißt, ein Gegenstand oder Möbelstück, das vor dem Schabbat darauf platziert wurde, wie etwa eine Tasche oder ein Koffer, in dem Geld oder ein Telefon platziert wurde. d) „Verbotene Werkzeuge“: Wir beziehen uns auf Werkzeuge, deren Hauptzweck in verbotenen Handwerksarbeiten besteht, wie z. B. Hammer, Stift und Nadel. Was in einer Muksa verboten und was erlaubt ist : Das Verbot besteht darin, eine Muksa zu schütteln, das heißt, sie mit den Händen zu bewegen, aber es ist erlaubt, eine Karte auf den Gegenständen einer Muksa auszubreiten, beispielsweise auf einem Computer oder einem Telefon. Es ist verboten, die Muksha mit der Handfläche und den Fingern zu schütteln, wie es beim Nehmen von Dingen üblich ist. Bei Bedarf ist es jedoch zulässig, die Muksha mit dem Körper zu schütteln, beispielsweise mit dem Fuß oder dem Handrücken. Befindet sich beispielsweise Geld auf dem Grundstück oder eine zugewiesene Sache, die zerbrechen könnte, ist es zulässig, diese zu Fuß an einen sicheren Ort zu bringen.

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