Das am Schabbat verbotene Handwerk des „Horesch“ ist ein Handwerk, bei dem der Boden durch die Bodenbearbeitung vorbereitet wird, um darauf Pflanzenarten anzubauen. Es ist auch verboten, Steine zu steinigen, Unkraut zu entwurzeln, den Boden zu ebnen oder zu düngen, da all diese Maßnahmen den Boden für die Aussaat oder Bepflanzung vorbereiten. Zum Handwerk des „Säens“ gehört auch das Pflanzen, Gießen, Beschneiden und alles, was das Wachstum fördert. Es ist zulässig, die Bewässerungsrohre oder Sprinkler vor Beginn des Schabbats zu öffnen, damit die Bewässerung am Schabbat fortgesetzt werden kann. Es ist auch erlaubt, einen Computer so zu programmieren, dass er am Schabbat den Bewässerungsvorgang startet. Das Handwerk des „Ernteers“ trennt eine Pflanze von ihrer Wachstumsquelle, beispielsweise beim Ernten von Getreide oder beim Pflücken von Früchten. Es ist auch verboten, einen Ast oder ein Blatt einer im Boden oder in einem Topf wachsenden Pflanze abzureißen.