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Die Mizwot hängen vom Land ab

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Die Mizwot hängen vom Land ab

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Die Mizwa, die vom Land abhängen, sind in erster Linie die Mizwa, die ganz Israel betrifft: die Mizwa, um die israelische Souveränität auf das Land und seine Bewohner auszuüben, die Mizwa, um eine Armee zum Schutz des Volkes und des Landes aufzustellen, und die Mizwa eine Landesregierung zur Entwicklung der Gesellschaft und der Wirtschaft zu bilden. Daraus ergibt sich das Gebot, den Tempel zu errichten, und die gesamte Reihe damit verbundener Gebote, einschließlich der Gebote der Priester und Beerdigungen, der Zufluchtsstädte, der Unreinheit und der Reinheit und vieler anderer Gebote. Außerdem gibt es im Land Israel eine Mizwa, um das gesamte Justizsystem einzurichten, das einen großen Gerichtshof mit einundsiebzig (der Große Sanhedrin), weitere Gerichte mit dreiundzwanzig (der Kleine Sanhedrin) und kleine Gerichte mit drei umfasst – in jeder Region und Stadt und daneben ein System von Strafverfolgungsbeamten. Außerdem darf nur ein Gericht im Land Israel Monate und Jahre weihen und so das Datum der israelischen Feiertage bestimmen. Darüber hinaus ist es zur Ernennung von Richtern, die befugt sind, alle Gesetze der Thora in ihrer vollen Kraft zu diskutieren, notwendig, dass ihre Rabbiner sie zertifizieren, und diese Zertifizierung kann nur im Land Israel erfolgen. Zwar ist auch während der Verbannung die Durchführung eines Prozesses angeordnet, der für die Existenz der jüdischen Gemeinde notwendig ist.

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