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Angabe der Adresse

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Angabe der Adresse

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Die Weisen legten fest, dass kein Mann eine Frau heiraten sollte, ohne ihr zuvor eine schriftliche Rechnung zu geben. Deshalb sollte der Bräutigam seiner Braut vor den sieben Segnungen der Ehe ihre Adresse geben. In der Ketuba verpflichtet sich der Bräutigam zu dem Betrag, den er ihr geben wird, wenn sie sich scheiden lassen oder wenn er stirbt, und dabei verpflichtet er sich erneut zu allem, was die Ehe sowieso erfordert, vor allem: sich im Sinne der Israeliten zu verhalten die arbeiten, ihre Frauen respektieren und für sie sorgen und sich mit ihnen wie treue Ehepartner identifizieren. Die Inschrift ist als Urkunde formuliert, in der die Zeugen sagen, dass an diesem Tag und an diesem Ort ein bestimmter Bräutigam eine bestimmte Braut mit einer Frau verheiratet und ihr dieses und jenes anvertraut habe, und am Ende der Urkunde unterschreiben sie. Es ist üblich, auch den Bräutigam zu unterschreiben. Es ist üblich, eine Kopie für die Inschrift anzufertigen, die von den Zeugen und dem Bräutigam ebenfalls unterschrieben wird und als Sicherung für die Inschrift für die Schicht im Rabbinat hinterlegt wird. Der Text der Ketuba wurde vor mehr als zweitausend Jahren in der aramäischen Sprache korrigiert, die den Massen des Hauses Israel geläufig war. Es ist angebracht, dass Braut und Bräutigam die Einzelheiten der Zusage im Brief verstehen. Es ist üblich, dass der Rabbiner oder einer der Würdenträger die Inschrift oder einen Teil davon laut vorliest, um dem Engagement des Bräutigams Nachdruck zu verleihen. Es stimmt, dass viele den genauen Betrag, der in der Ketuba steht, nicht laut vorlesen, weil es eine persönliche Angelegenheit ist. Um die Verpflichtung zu stärken, ist es üblich, eine Immobilie zu verpfänden, wie dies gemäß der Halacha für jede finanzielle Verpflichtung der Fall ist. Der Rabbiner gibt dem Bräutigam als Bote der Braut ein Taschentuch oder einen Stift und erkauft dafür für die Braut alle in ihrer Adresse niedergeschriebenen Rechte. Der Bräutigam überreicht der Braut die unterschriebene Inschrift. Die Ketuba sollte bei ihr zu Hause oder bei ihren Eltern aufbewahrt werden. Die Kopie wird an die Rabbiner zurückgegeben.

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