Einem Mann ist es verboten, das unverwechselbare Kleidungsstück einer Frau zu tragen, und einer Frau ist es ebenfalls verboten, das unverwechselbare Kleidungsstück eines Mannes zu tragen, wie es heißt: „Eine Frau soll kein Männergewand tragen, und ein Mann soll nicht das Kleid einer Frau tragen.“ Denn jeder, der dies tut, ist dem Herrn, deinem Gott, ein Gräuel“ (5. Mose 22,5). Zwei Geschmacksrichtungen für eine Mizwa. Erstens, um Einbrüche zu verhindern, die zu Verrat und Vernachlässigung der Familieninstitution führen könnten. Die zweite, damit jeder Mensch seine besondere Identität bewahrt. Fakt ist, dass sich ein Mensch keiner Operation zur Geschlechtsumwandlung unterziehen darf, weil er neben dem Verbot des „Nichttragens“ auch gegen ein weitaus strengeres Verbot der Selbstkastration verstößt (oben 8,8).