Die stärksten Scheidungsgründe sind Untreue oder die Weigerung eines der Ehegatten, während der festgelegten Jahreszeiten als „Mizwa Oona“ eheliche Beziehungen zu pflegen. Diese Weigerung nennt man Rebellion innerhalb der Ehe. Auch wenn es sich um ein älteres Ehepaar handelt, das seit vielen Jahren zusammenlebt und der Mann einen Zustand der Impotenz erreicht hat, obwohl die Frau grundsätzlich berechtigt ist, die Scheidung einzureichen, empfiehlt das Gericht ihr, ihrem Mann treu zu bleiben. Wenn der Ehemann seine Familie nicht mehr unterstützt, hat seine Frau das Recht, die Scheidung einzureichen. Wenn er jedoch ein Vergewaltiger ist, gibt es Raum für Diskussionen. Auch gewalttätiges, abstoßendes oder hässliches Verhalten eines der Ehegatten ist ein berechtigter Scheidungsgrund. Wenn jedoch die Möglichkeit besteht, die Situation zu korrigieren, versucht das Gericht, die Ehegatten zu versöhnen.