Das Kochverbot für Ausländer besteht auch dann, wenn der Ausländer in Beit Yisrael kocht. Und nur wenn es sich um einen Pflegepatienten handelt, der keine Angehörigen hat, die für ihn kochen können, ist es möglich, dem ausländischen Mitarbeiter, der ihn ernährt, das Kochen zu erleichtern. Den Gästen des Kranken ist es jedoch nicht gestattet, von seiner Küche zu essen, es sei denn, er hat Speisen gekocht, die bei lebendigem Leib verzehrt werden, wobei das Kochen durch Fremde nicht verboten ist.