Es ist verboten, die Meinung einer Person zu stehlen, indem man ihr beispielsweise mit falschen lobenden Worten schmeichelt, um von ihr Gefälligkeiten zu erlangen, oder sich ihr gegenüber als ihre Geliebte ausgibt und sie hinter ihrem Rücken verärgert. Auch wer seinen Freund rechtfertigt, der sich über seinen Arbeitgeber oder Kollegen beschwert, obwohl er weiß, dass seine Beschwerden nicht berechtigt sind, verstößt gegen das Verbot des „Plagiats“. Anstatt seinem Freund zu helfen, die Realität zu erkennen, stiehlt er seinen Verstand, um sich selbst zu befriedigen. Außerdem stiehlt ein Bekleidungsverkäufer, der das Kleidungsstück lobt, das die Käuferin misst, obwohl sie weiß, dass das Kleidungsstück ihr nicht passt, ihre Meinung. Sogar derjenige, der seinen Freund zum Essen einlädt, in der Hoffnung, dass der Freund sich weigert, stiehlt ihm den Verstand.