Eier einer reinen Art – koscher, wie zum Beispiel Hühnereier. Und Eier einer unreinen Art – deren Verzehr verboten ist. Koschere Eier, in denen sich ein Küken zu entwickeln begonnen hat, sind verboten, und bereits beim Erscheinen des ersten Blutstropfens in der Entwicklung des Kükens ist das Ei verboten. Allerdings ist dies alles mit befruchteten Eiern möglich, also von Hühnern, die mit männlichen Hähnen zusammen sind. Wenn jedoch Blut in unbefruchteten Eiern gefunden wird, da sich daraus kein Küken entwickeln kann, werden die Eier zugelassen und nur das Blut entfernt. Heutzutage sind über 97 % der auf den Märkten verkauften Eier unbefruchtet, und es besteht kein Grund zur Angst, dass sich darin Blut befinden könnte.